1. Anmeldung und Vertragsabschluß
Die Anmeldung für eine Fahrt sollte schriftlich, kann aber auch telephonisch erfolgen. Der Teilnahmevertrag ist zustandegekommen, wenn die Anmeldung schriftlich vom Veranstalter bestätigt worden ist. Der Veranstalter im Sinne des Reiserechtes ist bei jeder Reise angegeben. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibungen auf den Internetseiten, in unserem Prospekt, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von "mixtour" schriftlich bestätigt worden sind.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50 € pro Person zu leisten. Die Restzahlung muß bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise dem in der Teilnahmebestätigung genannten Konto des Trägers zugehen. Bei besonderen Veranstaltungen behalten wir uns vor, die Höhe der Anzahlung an den Zahlungsbedingungen des Vercharterers, der Fluggesellschaft etc. zu orientieren. Seit dem 01.11.94 schreibt der Gesetzgeber die Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter zwingend vor. Den Reisepreis-Sicherungsschein als Nachweis schicken wir zusammen mit der Anmeldebestätigung zu.
3. Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Umbuchung, Ersatzperson
Der/die TeilnehmerIn kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der/die TeilnehmerIn vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, eine Reise nicht an, kann "mixtour" eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Diese beträgt in % des Reisepreises:
· bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 %, mindestens 50 €
· 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 %
· 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30 %
· 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 %
· 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
· 6 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 90 %
· ab 3. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt: 100 %
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen!
Stellt der/die TeilnehmerIn mit Zustimmung des Veranstalters eine Ersatzperson, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet. Eventuelle höhere Gebühren unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften) werden zusätzlich berechnet. Umbuchungen werden wie Stornierungen und Neuanmeldungen behandelt. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4. Rücktritt, Leistungs- und Preisänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann eine Reise bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Streik, Unwetter, kriegerischen Ereignissen) absagen, bis zwei Wochen vor Beginn auch, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der eingezahlte Reisepreis wird schnellstmöglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Bei Preiserhöhungen der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Fähren) ist der Veranstalter berechtigt, die Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben, sofern zwischen dem Vertragsabschluß und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. In diesem Fall kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
(Eckernförder Bucht)
5. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Charakter unserer Reisen bedingt, dass nicht Alles exakt vorgeplant werden kann, wir behalten uns daher durch unvorhersehbare Ereignisse erforderliche Abweichungen im Reiseverlauf vor. Der Veranstalter haftet nicht für die Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Bahn, Fähren), auch dann nicht, wenn die örtliche Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Der Transport von Fahrrädern ist kostenlos. Für Transportschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Veranstalters ist nach Maßgabe § 651h BGB auf den 3-fachen Reisepreis begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Reisebegleitung nicht Folge geleistet wurde. Jeder Teilnehmer sollte sich darüber im klaren sein, dass unseren Aktivitäten gewisse typische Risiken innewohnen; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Mitwirkungspflicht
Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Sollte ein/e TeilnehmerIn den Reiseablauf trotz Abmahnung erheblich stören, so daß eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Gruppe nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter den Reisevertrag fristlos kündigen.
8. Gültigkeit der Reisebedingungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen hat nicht zur Folge, dass dadurch die gesamten Reisebedingungen unwirksam sind.